Unser Kleingedrucktes

1. Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

2. Preise, Zahlungen, Inkasso
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in unserer Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.
Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem Entgeld zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind.

3. Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgeld ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe in bar fällig. Sonstige Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Bankzinsen berechnet, des weiteren fallen für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von jeweils € 5,00 an. Für alle Leistungen gilt der z.Zt. gültige MwStsatz von 16 %.

4. Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

5. Gefahrtragung und Transportkosten
Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand nach einem anderen Ort als unserem Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort.
Verbrauch und Fehlmengen werden im Betrieb in Hamburg-Niendorf gezählt und festgestellt.

6. Auf- und Abbaukosten; Transportgebühren
Die Transport-, Auf- und Abbaukosten sind im Preis nicht enthalten. Diese werden entsprechend berechnet.

7. Mängel
Weist die von uns gelieferte Ware einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen vor.

9. Mietpreis-Mieteinheit
Die in unserer Preisliste aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage(Mieteinheit). Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.

10. Schadenersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann.
Haftungsausschlüsse oder- Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zur Zeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

12. Zuschläge
Wir sind berechtigt, an Sonntagen sowie sonstigen Feiertagen einen pauschalen Zuschlag einschließlich der jeweils gültiger Mehrwertsteuer zu berechnen.

13. Sorgfaltspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebenes Material pfleglich zu behandeln; er hat diese auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Bruch, Beschädigungen oder Fehlmengen gehen zum Neuwert zu Lasten des Bestellers.

14. Übergabe und Rückgabe
Wir übergeben Geschirr-, Besteck- und Gläserteile maschinengespült, jedoch nicht handpoliert. Alle übrigen Mietgegenstände sind sauber.
Der Besteller hat unverzüglich nach Erhalt seiner Ware, diese auf Menge und erkennbare Mängel zu überprüfen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist gehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit er Mietgegenstände nicht zurückgibt, ist er zum Ersatz des Wertes des jeweiligen Mietgegenstandes verpflichtet.
Stornierungen müssen 72 Stunden vorher, bei Zelten wenigstens 10 Tage vorher erfolgen, sonst werden Bereitstellungskosten in Höhe von 50% des Auftrages berechnet. Stornierungen am Tag der Veranstaltung sind mit 100% des Auftragswertes fällig.

15. Pflichten des Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern,
  • uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen,
  • alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

16. Besichtigungs- und Nothilferecht
Wir sind berechtigt, vermietetes Mobiliar und Zelte jederzeit zu besichtigen. Wir sind berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zurückzunehmen oder zu seiner Erhaltung die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wenn die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Mietobjektes – einerlei, aus welchen Gründen – besteht.

17. Schadenersatzpflicht des Kunden
Gibt der Mieter die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassene Sache so lange zu entrichten, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt oder für die beschädigte bzw. in Verlust geratene Sache Ersatz beschafft ist oder der Wert erstattet wurde.

18. Haftung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden in Zusammenhang mit überlassenen Mietgegenständen auch und im besonderen gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen, sind Flurschäden, die durch die An- und Abfahrt, sowie den Auf- und Abbau eines Zeltes etc entstehen.

Erfüllungsort für Übergabe und Zahlung ist Hamburg

19. Vertragszweck
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

Die Abbildungen dienen der Illustration dieser Kundenmappe. Es kann kein Rückschluss auf die gelieferten Produkte gezogen werden.

Stand: 11. September 2006 [PDF-Version zum Ausduck]

 

 

 

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